Der Therapieablauf
In Deutschland gibt es drei wissenschaftlich anerkannte und sozialrechtlich zugelassene psychotherapeutische Therapieverfahren. Ich bin als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in zwei dieser drei Verfahren ausgebildet: analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
- Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin während der telefonischen Sprechzeiten und kommen Sie in meine psychotherapeutische Sprechstunde.
- Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die Krankenkassenkarte ihres Kindes bzw. des Jugendlichen mit.
- Meist kommen die Eltern gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen und berichten von den Problemen bzw. Symptomen Ihres Kindes. Die Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht.
- Im Anschluss daran finden die sog. probatorischen Sitzungen statt, in denen eine differenzierte diagnostische Einschätzung der Symptomatik vorgenommen wird.
- Wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt, wird ein Vorschlag für eine passende psychotherapeutische Behandlung gemacht.
- Weiterhin ist ein Konsiliarbericht notwendig, der vom Kinderarzt ausgestellt wird.
- Die Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgt durch den Therapeuten. Die Behandlung kann beginnen, sobald die Bewilligung von der Krankenkasse vorliegt.
- Falls die Therapie bewilligt wird, stehen den Eltern eine Anzahl von Sitzungen als Elterngespräche zur Verfügung.
Terminvereinbarung:
Termine werden nach Vereinbarung vergeben.
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